TÜV FAQ

Da ich immer wieder Emails bezüglich TÜV-Eintragungen bekomme und in den div. Foren auch recht kontrovers und oberflächlich darüber diskutiert wird, möchte ich nachfolgend mal mein Wissen und insbesondere meine eigene Erfahrung wiedergeben.

Der folgende Text spiegelt lediglich meine persönliche Meinung und meine bisher gesammelten Erfahrungen wieder! Er erhebt explizit keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder vollständige Korrektheit. Letztlich ist jeder für sich, sein Auto, seine Umbauten und seine Eintragungen selbst verantwortlich!
Wer Anmerkungen dazu hat oder Ergänzungen beisteuern will, kann sich gerne per mail an mich wenden.

Fast jeder Umbau am Fahrzeug abweichend von der Serie muss eingetragen werden. Es gibt aber durchaus auch diverse Ausnahmen.

Fangen wir zunächst auch gleich mit den Ausnahmen an: Sofern für das entsprechende Bauteil eine sog. "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) für das entsprechende Fahrzeug vorliegt oder sich ein sog. E-Kennzeichen auf dem Bauteil befindet, ist dieses Teil ohne Eintragung fahrbar. Oftmals steht in einer solchen ABE aber auch, dass nach dem Einbau das Ganze auf fachgerechten Einbau geprüft werden muss. In diesem Falle ist eine Eintragung nach §19 StVZO nötig, die in der Regel bei jedem Wald- und Wiesen-TÜV problemlos und gegen geringe Gebühr absolviert werden kann.

Andere Dinge wie beispielsweise Domstreben oder Fahrwerksdämpfer sind generell eintragungsfrei (Fahrwerk-Federn und damit auch Komplettfahrwerke müssen eingetragen werden).

Schwieriger wird der Sachverhalt bei Dingen, die nicht eintragungsfrei sind, aber auch keine ABE oder E-Prüfzeichen besitzen. Hier muss eine sog. "Einzelbetriebserlaubnis" nach §21 StVZO eingeholt werden.
Im Falle von Motorsportumbauten sind das z.B. folgende gängigen Teile: Vollschalensitze, Sportlenkräder, Bremsanlagen, Gewindefahrwerke, Snap-Off Adapter, usw.
Liegt keine ABE vor sollte versucht werden, entsprechende Teilegutachten, Materialgutachten o.ä. vom Hersteller oder Importeur zu bekommen. Ganz ohne Unterlagen tut sich der Sachverständige natürlich schwerer, den Umbau bzw. das Teil fundiert beurteilen zu können (oder die nötige Prüfung dauert länger und kostet entsprechend mehr). Anhand des entsprechenden Bauteils, der vorliegenden Dokumente dazu und unter der Voraussetzung, dass seitens der StVZO nichts Generelles dagegen spricht sowie nach optischer und praktischer Prüfung kann der "Sachverständige" (ich schreibe bewusst nicht "Prüfer") nun das Bauteil nach o.g. Paragraph für das spezielle Fahrzeug eintragen.

Nun haben aber Viele die eigene Erfahrung gemacht oder gehört, dass der Prüfer ums Eck gesagt hat, ein Schalensitz/Lenkrad/Snap-Off/Fahrwerk/... wäre generell nicht eintragungsfähig, wenn nicht eine entsprechende ABE vorliegt.
Das heisst zunächst einmal nur, dass dieser Prüfer sich außer Stande sieht, das entsprechende Teil einzutragen.
Das kann daran liegen, dass...
a) er der Meinung ist, dass dieses Teil nicht der StVZO entspricht.
b) er sich nicht zutraut, beurteilen zu können ob das Teil verkehrssicher ist.
c) er nicht dafür gerade stehen will, wenn "mal was sein sollte".
d) er nicht die Qualifikation hat, Eintragungen nach §21 durchzuführen.
e) er sich mit Motorsportteilen nicht auskennt.
f) und so weiter und so fort...

Die Gründe können also sehr vielfältig sein. Ein "Nein" heisst nicht unbedingt, dass etwas generell nicht geht.

Meine Erfahrung ist die, dass man sich am besten einen TÜV-Prüfer sucht, der auch Wagenpässe nach Maßgabe des DMSB ausstellen darf. Diese Personen nennt der DMSB dann "DMSB Sachverständige" und führt diese in einer jährlich aktualisierten Liste. Hierbei handelt es sich also um Personen, die "Sachverstand" speziell im Hinblick auf "Motorsport-Umbauten" besitzen und all das, was der geneigte Hobby-Racer gerne einbauen würde, bestimmt schon mal gesehen haben. Am besten bespricht man nun vorab mit dem Sachverständigen aus seiner Region, was man vor hat und was er dazu meint. Vieles was der Wald- und Wiesen-TÜV-Prüfer kategorisch ablehnt, geht dann plötzlich doch oder es werden konkrete Einschränkungen, Auflagen oder Änderungswünsche genannt, damit es seinen Vorstellungen und denen des Gesetzgebers entspricht und er es einträgt.

Auch hier ist zu bedenken, dass jeder Sachverständige nur das einträgt, von dessen Legalität und Tauglichkeit im Strassenverkehr er selbst überzeugt ist. Schliesslich haftet er u.U. im Fall der Fälle, wenn ein Unfall auf ein von ihm eingetragenes Teil zurückgeführt werden kann, welches einen entscheidenden Sicherheitsmangel aufwies. In der Praxis ist es also so, das der Eine das Teil X einträgt, beim Teil Y aber die Eintragung verweigert. Beim Nächsten ist es genau umgekehrt. Das liegt im Ermessen des jeweiligen Prüfers, und dabei gibt es eben auch den "Ermessensspielraum".

Desweiteren ist zu bedenken, dass eine Einzelabnahme, wie der Name schon sagt immer etwas Individuelles ist, was nur für das entsprechende Fahrzeug gilt und von dem nicht darauf geschlossen werden kann, dass dieser Umbau dann in allen anderen Fahrzeugen ja auch gehen müsste. Meine Erfahrung ist diesbezüglich, das man sich leichter tut, wenn man mit einem annähernd komplett aufgebauten, insgesamt durchdachten und homogenen Umbau aufkreuzt und nicht mit einer halbgaren, offensichtlichen "Bastelbude", die noch in irgendeinem Beta-Stadium des Umbaus hängt. Wenn der Sachverständige sieht, dass man sich auch selbst Gedanken bezügl. des Gesamtumbaus und Endproduktes gemacht hat und die Arbeiten alle sauber ausgeführt sind (und man damit auch dem Fahrzeug-Eigentümer ein gewisses Maß an Sachverstand unterstellen kann), ist er sicher eher bereit auch für das ein oder andere "Grauzonen-Teil" durch seine Eintragung gerade zu stehen bzw. seinen Ermessensspielraum eben etwas weiter auszureizen.

Apropos "gerade stehen": Es hält sich hartnäckig das Gerücht, selbst wenn ein Teil X eingetragen ist, müsste der Fahrer bei einer Kontrolle befürchten, deswegen belangt zu werden. Dies kann ich so weder bestätigen noch nachvollziehen! Der Gesetzgeber schreibt dem Fahrzeughalter ja genau deswegen vor, Umbauten von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, weil er vom Halter keinen Sachverstand erwarten kann/darf. Kommt der Sachverständige zu dem Schluss, dass alles ok ist sollte sich der Halter auch darauf verlassen können und erst recht nichts zu befürchten haben. Sollte tatsächlich etwas Generelles gegen die Eintragung sprechen, steht der PRÜFER dafür gerade, nicht der Halter! Alles andere wäre jenseits aller Logik!
Davon ausgenommen sind natürlich illegale Aktionen wie die sog. "Gefälligkeitsgutachten" bei denen sich der Halter im Klaren ist, das der Umbau illegal ist. Wobei auch in diesen Fällen der Prüfer hinterher das größere Problem hat.
Letztere Fälle sind mir bekannt; sollte wirklich auch jemand als Fahrzeughalter wegen eines zu Unrecht eingetragenen Teiles belangt worden sein, würde ich mich über entsprechende Infos aus erster Hand freuen. Bis dahin gehe ich weiter fest davon aus, dass dies auch nicht sein kann!

Weiterführende Links: DMSB, StVZO